Dr. med. univ. Peter Fischer, MSc – Ihr Kieferorthopäde in Markt Piesting

Dr. Peter Fischer ist Ihr Fachmann für Kieferorthopädie. Nach dem Studium der Zahnmedizin absolvierte er eine Zusatzausbildung zum Kieferorthopäden (post graduate studies), die er 2009 erfolgreich abschloss. Er ist der Experte für Zahnfehlstellungen und kieferorthopädische Korrekturen in Markt Piesting.

Was macht ein Kieferorthopäde?

Als Teilgebiet der Zahnmedizin beschäftigt sich die Kieferorthopädie mit der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers bzw. der Zähne. Solche Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen wirken sich einerseits nachteilig auf die Optik aus, können aber auch die Entstehung bestimmter Erkrankungen begünstigen. Eine frühe Diagnose und eine fachmännische Behandlung sind deshalb in jedem Fall erstrebenswert.

Zahnspangen für Kinder und Erwachsene

Die Zahnspange – gleichsam gefürchtet wie geliebt. Gefürchtet, weil ihr Tragen mit erheblichen Umstellungen verbunden ist und im ersten Moment vielleicht ein seltsames Gefühl verursacht, geliebt, weil sie dabei hilft, das optische Erscheinungsbild zu verbessern, und ganz nebenbei noch einigen Erkrankungen vorbeugt.

Arten von Zahnspangen

Abhängig von der Diagnose kommen abnehmbare, festsitzende oder lingual geklebte Zahnspangen zum Einsatz. Selbstverständlich klären wir Sie in einem ausführlichen Gespräch in unserer Ordination in Markt Piesting über diese verschiedenen Typen von Zahnspangen auf und klären diagnostisch ab, ob und wie lange eine Zahnspange getragen werden muss.

Die „Gratis“-Zahnspange – was ist das? 

Bei der „Gratis“-Zahnspange handelt es sich um eine festsitzende Versorgung mit Metall-Brackets, mit deren Hilfe Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen behoben werden können.

Wer bekommt die „Gratis“-Zahnspange? 

Alle Kinder und Jugendlichen zwischen dem zwölften und achtzehnten Lebensjahr, die eine entsprechende Fehlstellung aufweisen, haben Anspruch auf eine „Gratis“-Zahnspange.

Woher weiß ich, ob mein Kind einen Anspruch auf eine „Gratis“-Zahnspange hat oder nicht? 

Es hat in Österreich ein Auswahlverfahren gegeben, in dem festgelegt wurde, welche Zahnärzte oder Kieferorthopäden berechtigt sind, festzustellen, ob Anspruch auf eine „Gratis“-Zahnspange besteht oder nicht. 

Nach gewissen Kriterien – IOTN Klassifizierung 1-5 – wird beurteilt, ob der Patientin oder dem Patienten die „Gratis“-Zahnspange zusteht. Bei IOTN 1-3 besteht kein Anspruch, bei IOTN 4-5 besteht ein Anspruch auf die „Gratis“- Zahnspange. Da die Grenzen in der Beurteilung oft fließend sind, sollten die Zahnärzte im Zweifelsfall ihre Patienten zwecks IOTN-Bestimmung zu einem Vertragskieferorthopäden schicken.

Wozu brauchen wir Vertragskieferorthopäden? 

Vertragskieferorthopäden sind im Falle eines Anspruchs berechtigt, „Gratis“-Zahnspangen anzufertigen. Das Vorliegen eines solchen Anspruchs wird durch den Vertragskieferorthopäden nach vorgeschriebenen Kriterien (IOTN-Klassifizierung) festgestellt. 


Bei Grenzfällen oder Zweifel, ob eine „Gratis“ Zahnspange möglich ist, sollte die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt den Patienten aus Gründen der Kostenersparnis an einen Vertragskieferorthopäden überweisen.